Das Nominierungsverfahren

Anwärter auf den LEONARDO AWARD sind Sanitätshäuser und Fachgeschäfte für Reha, Orthopädie-Technik und Orthopädie-Schuhtechnik. Ausgewählt werden sie von einer qualifizierten Fachjury mit fundierter Marktkenntnis. Sie setzt sich aus Vertretern von Industrie, Marketing, Medien und Verbänden zusammen, die den gesamten bundesdeutschen Gesundheitsfachhandel berücksichtigen. Jedes Mitglied schlägt anhand strenger Kriterien eines standardisierten Bewertungsbogens je zehn Betriebe aus jeder der folgenden Kategorien vor, in denen schließlich je ein Leonardo vergeben wird:

• Sanitätsfachhandel

• Orthopädie-Fachhandel

• Orthopädie-Schuhtechnik-Fachhandel

• Reha-Fachhandel

 

Ausschlaggebend für die Nominierung sind besondere absatzfördernde Leistungen auf diesen Gebieten:

• Sortimentsgestaltung

• Preispolitik

• Verkaufsförderung

• Geschäftsräume

• Personal

• Kundenservice


Die engere Wahl

Betriebe, die es im Nominierungsverfahren in die engere Wahl schaffen, werden eingeladen, sich mit einer Unternehmenspräsentation um einen der vier Leonardos zu bewerben. Aus allen eingereichten Bewerbungen werden schließlich vier Preisträger ausgewählt. In die abschließende Wertung gehen sowohl die Beurteilungen aus den Bewertungsbögen der Jury als auch die eingereichten Bewerbungsunterlagen ein.